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Ölabscheider: Welche Pflichten Sie als Betreiber wirklich haben
In jedem Ölabscheider steckt ein Bauteil, das kaum größer ist als eine Faust. Ein Schwimmer, der den Ablauf verschließt, sobald zu viel Leichtflüssigkeit im Behälter steht. Im Regelwerk heißt er selbsttätiger Abschluss, und er ist die letzte Sicherung zwischen Ihrem Betriebshof und dem öffentlichen Kanal.
Sitzt dieser Schwimmer fest, merkt das zunächst niemand. Die Anlage sieht aus wie immer, das Wasser läuft ab, alles wirkt in Ordnung. Erst wenn tatsächlich Öl ankommt, zeigt sich, dass die Sicherung nicht mehr arbeitet. Da ist der Eintrag ins Gewässer dann schon passiert.
Es ist einer der häufigsten Mängel, die wir bei Wartungen finden.
Was die Regelwerke von Ihnen verlangen
Maßgeblich sind die DIN EN 858 und die DIN 1999-100. Daraus ergibt sich ein fester Rhythmus, der sich auf drei Ebenen verteilt: Die Eigenkontrolle machen Sie selbst, monatlich. Die Wartung übernimmt halbjährlich eine fachkundige Person. Die Generalinspektion steht alle fünf Jahre an, und zwar bei entleerter Anlage, weil sich der bauliche Zustand an einem gefüllten Behälter nicht beurteilen lässt. Jeder dieser Schritte gehört ins Betriebstagebuch.
Beim Leeren gibt es einen Punkt, der regelmäßig missverstanden wird. Entleert wird nicht nach Kalender, sondern nach Füllstand. Die Regelwerke nennen dafür Grenzwerte für die Schichtdicke der aufgeschwommenen Leichtflüssigkeit und für den Füllstand des Schlammfangs. Eine Waschanlage mit hohem Durchsatz erreicht die deutlich schneller als ein Betriebshof mit ein paar Fahrten am Tag. Wer wartet, bis etwas überläuft, hat zu lange gewartet.
Der Schlammfang verdient dabei besondere Aufmerksamkeit, weil er der unauffälligste Teil der Anlage ist. Er sitzt vor dem eigentlichen Abscheider und hält Sand, Splitt und Feststoffe zurück. Bleibt er stehen, wandert das Material weiter in den Abscheider und setzt ihn von unten zu. Die Anlage verliert Volumen, ohne dass oben etwas zu sehen wäre.
Warum die Zulassung des ausführenden Betriebs über Ihre Nachweise entscheidet
An Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, darf nicht jeder arbeiten. Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verlangt dafür einen zugelassenen Fachbetrieb nach § 62 AwSV.
Behne ist dieser Fachbetrieb, zertifiziert durch TÜV NORD Systems. Das aktuelle Zertifikat mit der Nummer Z8124600450 wurde am 17. Juni 2026 in Lüneburg ausgestellt und gilt bis Juni 2028. Der Umfang steht darin wörtlich: das Instandsetzen von Abwasserbehandlungsanlagen und Abscheideranlagen sowie das Reinigen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

Das ist keine Urkunde für die Wand. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Ihre Unterlagen im Ernstfall etwas wert sind. Wer die Arbeiten von einem nicht zugelassenen Betrieb ausführen lässt, steht bei einer Kontrolle mit einer Dokumentation da, die die Behörde nicht anerkennen muss.
Was mit dem Inhalt geschieht
Der Inhalt eines Ölabscheiders ist gefährlicher Abfall. Er unterliegt der Nachweispflicht und darf nur von einem Entsorgungsfachbetrieb übernommen, befördert und entsorgt werden.
Wir übernehmen diesen Teil vollständig und liefern die Nachweise mit. Praktisch heißt das: ein Ansprechpartner für Leerung, Reinigung, Wartung, Entsorgung und Dokumentation, statt vier Firmen mit vier Terminketten, zwischen denen Sie koordinieren.
Wenn eine Anlage länger nicht gewartet wurde, ist das übrigens kein Grund, das Thema weiter zu verschieben. Der sinnvolle Einstieg ist dann eine vollständige Entleerung samt Reinigung und eine Bestandsaufnahme. Danach wissen Sie, in welchem Zustand die Anlage ist, welche Bauteile Aufmerksamkeit brauchen, und ab diesem Zeitpunkt läuft die Dokumentation sauber weiter. Rückwirkend lässt sich nichts erfinden, und niemand sollte es versuchen.
Einen Überblick über unsere weiteren Leistungen finden Sie auf der Startseite.
Sie betreiben einen Abscheider und sind unsicher, ob die Unterlagen vollständig sind? Rufen Sie an, wir sehen es uns an. Sie erreichen uns unter 04131 / 62105, rund um die Uhr, und per E-Mail an service@behne-entsorgung.de.