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Hofablauf im Herbst: was der Schlammeimer leistet und wann er nicht mehr reicht
Der erste kräftige Regen nach dem Laubfall zeigt, welcher Ablauf auf dem Hof noch arbeitet. Liegt Laub auf dem Rost, ist das schnell weggefegt. Bleibt die Pfütze trotzdem, sitzt das Problem weiter unten.
Was unter dem Rost sitzt
Von oben sieht ein Hofablauf aus wie ein Gitter über einem Loch. Darunter hängt in vielen Modellen ein Schlammeimer, ein herausnehmbarer Einsatz, der Sand, Laub und Schmutz auffängt, bevor sie in die Leitung gelangen. Je nach Ausführung sitzt darunter noch ein Geruchsverschluss. Erst dahinter beginnt das Rohr, das das Wasser vom Grundstück wegführt.
Der Eimer ist dafür gebaut, voll zu werden. Wird er regelmäßig geleert, hält er Sand und Laub von der Leitung fern. Ein voller Eimer fängt nichts mehr auf. Und fehlt er, weil ihn irgendwann jemand herausgenommen und nicht wieder eingesetzt hat, wandert alles direkt in die Leitung und setzt sie mit der Zeit zu.
Sand nennt die Abwasserbeseitigungssatzung der Hansestadt Lüneburg ausdrücklich unter den Stoffen, die nicht in die Kanalisation eingeleitet werden dürfen.
Zweimal im Jahr, im Herbst öfter
Wie oft der Eimer geleert werden sollte, steht in der Wartungstabelle eines Herstellers, die sich auf die DIN 1986-3 beruft: Schmutzfänge und Einlauföffnungen reinigen, alle sechs Monate, bei Bedarf früher. Hof- und Kellerabläufe sind dort eigens genannt. Für Dachrinnen und Regenfallrohre nennen solche Tabellen dasselbe Intervall, mit dem Zusatz „insbesondere im Herbst“.
Daraus ergeben sich zwei feste Termine. Im Frühjahr kommt der Streusand des Winters heraus, im Herbst das Laub. Stehen Bäume am Hof, reicht ein einziger Termin im Herbst nicht. Dann sehen Sie während des Laubfalls häufiger unter den Rost.
Das Leeren können Sie selbst übernehmen. Rost abheben, Eimer herausnehmen und ausleeren, Rost und Einlaufschlitze freikratzen. Danach gießen Sie einen Eimer Wasser hinterher. Läuft es zügig ab, ist die Sache erledigt.

Für Entwässerungsrinnen vor Garage und Kellerabgang bietet sich derselbe Rhythmus an.
Vor dem Grundstück gilt die Verordnung der Stadt
Der Hofablauf auf Ihrem Grundstück ist Ihre Sache. Für den Gully in der Straße gilt eine zweite Regel.
Nach der Straßenreinigungsverordnung der Hansestadt Lüneburg sind Anlieger zur Reinigung von Gehweg, Straßenrinne und Regeneinläufen verpflichtet. Rinnen und Einläufe sind von Laub freizuhalten, wo die Kehrmaschine der Stadt es nicht vollständig mitnimmt. Gemeint ist das Laub auf und vor dem Einlaufrost. Die Verordnung nennt auch den Grund: Bei Starkregen soll das Wasser ungehindert abfließen können.
Das Laub in die Rinne zu fegen, ist deshalb keine Lösung. Schmutz und Abfälle dürfen nach der Verordnung nicht anderen Straßenteilen zugekehrt werden, und Verstöße können mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Außerhalb der Hansestadt gelten die Regeln der jeweiligen Gemeinde.
Wann der Eimer nicht mehr reicht
Der Eimer ist leer, der Rost frei, und das Wasser steht trotzdem: Dann ist vermutlich die Leitung dahinter zugesetzt, und das lässt sich von oben nicht beheben.
In diesem Fall saugen wir den Ablauf aus und spülen die Leitung dahinter mit Hochdruck frei. Wie das funktioniert, steht in unserem Beitrag über die Hochdruckspülung. Kommt die Verstopfung nach kurzer Zeit wieder, schauen wir mit der Kamera nach, ob eine Wurzel dahintersteckt, vielleicht auch ein Versatz im Rohr.
Betriebe mit großen Hof- und Parkflächen lassen alle Abläufe und Rinnen am besten in einem festen Turnus reinigen, bevor das Wasser bei Regen auf der Fläche steht.
Das Wasser steht auf dem Hof, obwohl Rost und Eimer frei sind? Rufen Sie an unter 04131 / 62105, wir sind rund um die Uhr erreichbar. Für einen festen Reinigungstermin schreiben Sie an service@behne-entsorgung.de. Einen Überblick über unsere Leistungen finden Sie auf der Startseite.